Eigenkapital: mind. 15 % der Gesamtinvestition, um Nebenkosten abzudecken und die Finanzierung zu sichern
Sanierungskredite: zweckgebundene Darlehen mit günstigen Zinsen; Beleihungsgrenze 20–60 % des Verkehrswerts
Förderungen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt KfW‑ und BAFA‑Programme
- KfW‑Effizienzhaus‑Kredit (Programm 261) fördert Sanierungen, bei denen mindestens der Standard Effizienzhaus 85 erreicht wird
- Einzelmaßnahmen (Dämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage) werden vom BAFA mit ca. 15 % Zuschuss gefördert, plus 5 %-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan
- Der Austausch alter Heizungen wird gefördert; förderfähige Heizsysteme u. a. Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie
- Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden
Steuerbonus: energetische Sanierung kann steuerlich absetzbar sein (10–20 % über mehrere Jahre, je nach Gesetzeslage; bitte aktuellen Stand prüfen).